Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Wrong Turn 4" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download des Films „Wrong Turn 4“, der aktuellste Film aus dem Jahre 2012 der Horrorfilm Franchise Wrong Turn.

Waldorf Frommer ist die größte deutsche Kanzlei, die Urheberrechtsverletzungen in Filesharing – Netzwerken verfolgt. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR, der sich aus Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren zusammensetzt. Die in dem Schreiben gesetzten Fristen sollten daher unbedingt eingehalten und das Schreiben nicht ignoriert werden.

Es wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und zudem ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können wir die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abwehren.

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