Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Sherlock Holmes: Spiel im Schatten" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment  GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download des Titels „Sherlock Holmes: Spiel im Schatten“, ein Fortsetzung, in der Robert Downey Jr. und Jude Law in den Hauptrollen wiederkehren.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer sollte unbedingt ernst genommen und die darin genannten Fristen eingehalten werden. Die Abmahnung der Münchner Kanzlei enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR, der sich aus dem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR sowie den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR zusammensetzt.

Es wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält. Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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