Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Univerum Film GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download des deutschen Kinderfilm’s „Prinzessin Lillifee und das kleine Einhorn““ aus dem Jahre 2011.

Waldorf Frommer ist eine der größten Kanzleien die Urheberrechtsverletzungen in Deutschland verfolgen und die im Schreiben geltend gemachten Ansprüche sind durchaus Ernst zu nehmen und nicht leichtfertig als plumpe Abzocke abzutun. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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