Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Melancholia" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird u.a. der illegale Download von Lars von Triers „Melancholia“, aus dem Jahre 2011 mit Kirsten Dunst in der Hauptrolle.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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