Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Einmal ist keinmal" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird der illegale Download des Films „Einmal ist keinmal“, der im Februar 2012 in Deutschland veröffentlicht wurde und auf dem 1994 erschienen Roman von Janet Evanovic basiert.

Die Waldorf Frommer ist eine der größten auf Abmahnungen wegen Filesharing spezialisierten Kanzleien. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung enthält für den Adressaten ungünstige Formulierungen und sollte in der Form nicht unterzeichnet werden. Die in dem Schreiben genannten Fristen sollten jedoch unbedingt eingehalten werden, da andernfalls gerichtliche Schritte drohen. Anschlussinhaber sollten die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung zahlen, da die Forderungen oftmals mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden können.

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