Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen unerlaubte Verwertung von "It's okay! She's my StepDaughter 11" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller verschickt momentan im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werks.

Im uns vorgelegten Fall wird die öffentliche Zugänglichmachung des Films „It’s okay! She’s my StepDaughter 11“ der Produktionsfirma Media Products Inc. DBA Devil’s Film über die sogenannten BitTorrent-Tauschbörse abgemahnt. Im Abmahnschreiben wird der Anschlussinhaber aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsvertrag in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, denn sie enthält nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Zudem sollte der beanspruchte Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne anwaltliche Prüfung, beglichen werden. In den meisten Fällen können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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