Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung von "Barely Legal # 132" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg versendet im Auftrag der LFP Video Group, LLC eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Films in einem Filesharing-Netzwerk.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks „Barely Legal # 132“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Kanzlei aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 850,00 EUR zu bezahlen. Dementsprechend wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Des Weiteren sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung bezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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