Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke – diverse pornografische Titel

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Unsere Kanzlei registrierte in letzter Zeit eine deutlich erhöhtes Aufkommen an Abmahnungen pornografischer Titel der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Die Kanzlei versendet derzeit im Auftrag verschiedener Mandanten, u.a. M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., INO Handels & Vertriebs GmbH, DBM Videovetrieb GmbH und BB Video GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von mehreren neuen Titeln in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt werden aktuell u.a. der illegale Download folgender Werke:

  • Tina’s Sex-Besuche – Teil 3
  • Swinger 15
  • Studenten-Party 4 & 5
  • We are Fucking With Our Neighbours 3
  • Heatwave Raw – American Hair Pie Vol 8
  • Heatwave Entertainment – Shemale Heaven #2
  • Partysex 4
  • Tight Teens 8
  • Hausfrauen Fotzen
  • Privater Ficktreff Porno-Party – Feiern-Ficken-Sperma Saufen
  • B.Skow’s Brand New Faces 32, 37, 38
  • Anal Annihilations 5
  • Sex- Verboten
  • Angelina Valentine is a Naughty Girl
  • Von der Tante verführt
  • Tila Tequila Uncorked!
  • Sunny Leone Loves HD Porn
  • Nur Ein Haus Weiter…

Die Abmahnungen enthalten je eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 850,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe oder Teile dieser nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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