Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke – diverse pornografische Titel

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt auch 2013 immer neue Titel pornografischer Filmwerke ab. Die Kanzlei versendet derzeit im Auftrag verschiedener Mandanten, u.a. M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., INO Handels & Vertriebs GmbH,LFP Video Group, DBM Videovetrieb GmbH und BB Video GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von mehreren neuen Titeln in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt werden aktuell u.a. der illegale Download folgender Werke:

  • Wanna Fuck my Daughter Gotta Fuck me first 16
  • Anal Pounding # 10
  • Wife Switch VOL 17
  • Sunny Leone erotica
  • Goddess
  • Hausfrauen Report – Über 40 Jahre Alt !!!
  • Das Beste aus jung und geil
  • Ohne Höschen Vol. 11 -Zeigefreudig und fickgeil unterwegs
  • Heatwave Entertainment – Latex Mammaries
  • Nach dem Abi Geht Es Richtig Los
  • Annoncen Luder 23

Die Abmahnungen enthalten je eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 900,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe oder Teile dieser nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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