Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke – diverse pornografische Titel

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Unsere Kanzlei registriert auch im 4. Quartal 2012 einen deutlich Anstieg an Abmahnungen pornografischer Titel der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Die Kanzlei versendet derzeit im Auftrag verschiedener Mandanten, u.a. M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd., INO Handels & Vertriebs GmbH,LFP Video Group, DBM Videovetrieb GmbH und BB Video GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke von mehreren neuen Titeln in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt werden aktuell u.a. der illegale Download folgender Werke:

  • Nur Ein Haus Weiter…
  • Camping-Party Extrem
  • Big Titty Milfs 18 
  • Swinger 15
  • Transsexual Babysitters 21
  • Maximal Pervers – Vollgepisst fickt es sich Am Geilsten 6
  • Pissende Amateure – Pissparade 01
  • Tila Tequila Uncorked!
  • Heatwave Entertainment – Shemale Heaven # 2
  • Teen glory holes
  • Willig und Billig – Ost-Fotzen Mit Mega-Titten – Asyl Musst Du Dir Verdienen
  • Her first Lesbian sex 26
  • Hänge-Titten (572)

Die Abmahnungen enthalten je eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 850,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe oder Teile dieser nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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