Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller – Abmahnung – unerlaubte Vervielfältigung von "Hightlights – Best Of P.O.V. Domina 2"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versendet erneut im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werks in einer Internet-Tauschbörse.

Im uns vorliegendem Fall wird konkret die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Highlights – Best Of P.O.V. Domina 2“. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten dringend davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen ganz oder teilweise abgewendet werden.

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