Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Ma Chérie" (DJ Antoine feat. The Beat Shakers)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet erneut im Auftrag der DigiRights Administration GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Die DigiRights Administration GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Musikstück „Ma Chérie“ der Künstler DJ Antoine feat. The Beat Shakers illegal über eine Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Rechtsanwalt Daniel Sebastian bietet eine außergerichtliche Einigung an und fordert den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 1.800,00 EUR zu bezahlen. Daher enthält das Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Generell sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Trotzdem raten wir eindringlich davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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