Rechtsanwalt Daniel Sebastian: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung von "Rewind" (Emma Hewitt)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet erneut im Auftrag der DigiRights Administration GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme.

Dem Anschlussinhaber wird von der DigiRights Administration GmbH vorgeworfen, das Musikstück „Rewind“ der Künstlerin Emma Hewitt unerlaubt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Schreiben beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird nicht oder zu spät reagiert, muss mit höhere Kosten und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen.

Trotzdem raten wir davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der geforderte Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Formulierungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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