Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann mahnen wg. Download des Computerspiels “Saints Row IV″ ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Wegen der angeblich rechtswidrigen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels in einem Internet-Netzwerk verschickt die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann wieder Abmahnungen im Auftrag der Koch Media GmbH.

Im konkreten Fall wurde das Computerspiel “Saints Row IV″ in einem Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und dort zum Download für Dritte illegal angeboten. Da die Koch Media GmbH über die ausschließlichen und unbeschränkten Nutzungsrechte verfügt, machen die Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann im Abmahnschreiben Anspruch auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend.

Der Adressat des Abmahnschreibens soll daher eine dem Schreiben beigefügte, vorgeschriebene Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 800,00 EUR fristgerecht überweisen. Kommt er dieser Forderung nach, sind alle Ansprüche der Koch Media GmbH abgegolten und die Angelegenheit für die Abmahnanwälte erledigt.

Wurden Sie in gleichem oder ähnlichen Fall abgemahnt, raten wir, den geforderten Vergleichsbetrag nicht voreilig zu begleichen und die Unterlassungserklärung auch nicht vorschnell zu unterschreiben. Die beigelegte Unterlassungserklärung enthält ungünstige Formulierungen, die später als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Zudem können die Forderungen mit Hilfe eines Anwaltes oft ganz oder zumindest teilweise zurückgewiesen werden. Nehmen Sie die angegebenen Fristen jedoch ernst, da bei Nichteinhaltung weitere Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können.

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