Rechtsanwälte rka Reichelt Klute Aßmann – Abmahnung wg. illegaler Veröffentlichung des Computerspiels “Metro Last Night″

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Aktuell verschickt die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei rka Reichelt Klute Aßmann wieder Abmahnungen wegen der angeblich rechtswidrigen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels in einer Internet-Tauschbörse.

Auftraggeber ist die Koch Media GmbH, die dem Empfänger des Abmahnschreibens vorwirft, das Computerspiel “Metro Last Night″ in einem P2P-Netzwerk heruntergeladen und für andere Nutzer öffentlich zum Download bereit gestellt zu haben. Da die Vertriebsrechte des Spiels ausschließlich und unbeschränkt bei der Koch Media GmbH liegen, machen rka Reichelt Klute Aßmann gegen den Abgemahnten Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Kostenerstattung geltend. Zudem soll die betreffende Datei gelöscht werden. Das Schreiben informiert in diesem Zusammenhang auch darüber, dass die Herausgabe oder Vernichtung des betreffenden Rechners oder der betreffenden Festplatte ebenso als Anspruch in Betracht kommt.

Um die Angelegenheit außergerichtlich zu erledigen, soll der Abgemahnte eine dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückschicken und zur Abgeltung aller Ansprüche einen pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 1.500,00 EUR zahlen.

Wir raten dazu, den geforderten Vergleichsbetrag auf keinen Fall ohne Beratung durch einen Anwalt zu begleichen, da die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe oft ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden können.

Des Weiteren sollte die beigelegte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, weil sie ungünstige Formulierungen enthält und daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Sie sollten die angegebenen Fristen jedoch ernst nehmen, da bei Nichteinhaltung weitere Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden können.

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