Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller: Abmahnung wg. unzulässiger Verbreitung von “Meine Fotze Nr. 15” in Filesharing-Netzwerken

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Im Auftrag der zyprischen M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aktuell wegen der unberechtigten Vervielfältigung des Pornofilms “Meine Fotze Nr. 15” ab. Konkret wird dem Empfänger des uns vorliegenden Abmahnschreibens vorgeworfen, den Film über die Tauschbörse BitTorrent heruntergeladen und dabei illegal zum kostenlosen Download angeboten zu haben.

Aus diesem Grund fordern Negele, Zimmel, Greuter, Beller vom Adressaten des Abmahnschreibens, eine beigelegte, vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben und zur Abgeltung aller Ansprüche einen Vergleichsbetrags zu zahlen.

Es ist wichtig, die Vorwürfe ernst zu nehmen und die im Schreiben angegebenen Fristen einzuhalten. Jedoch sollte die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat unterschrieben werden, da sie ungünstige Formulierungen enthält und deswegen als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Auch sollte die geforderte Summe nicht vorschnell beglichen werden, denn die verlangten Beträge können mit anwaltlicher Hilfe oft ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden.

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