Rasch Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "When I Was Your Man" (Bruno Mars)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „When I Was Your Man“ des Künstlers Bruno Mars über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, drohen höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

Dennoch raten wir eindringlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder  teilweise abgewendet werden.

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