Rasch Rechtsanwälte – Abmahnung – illegale Zurverfügungstellung von "Sarah Brightman – Dreamchaser" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Universal Music GmbH derzeit eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einem Filesharing-Netzwerk.

Abgemahnt wird die unberechtigte Vervielfältigung des Musikalbums „Dreamchaser“ der Künstlerin Sarah Brightman. Der Adressat des Abmahnschreibens wird durch die Rasch Rechtsanwälte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1200,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell empfehlen wir, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht sehr häufig als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte außerdem nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit Hilfe eines Anwalts ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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