Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Bei Tina zu Hause"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versenden im Namen der BB Video GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines geschützten Werkes im Internet.

Die BB Video GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Filmwerk „Bei Tina zu Hause“ illegal über eine Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir raten eindringlich davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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