Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung von "Milfs seeking boys 4"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versenden erneut im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines Erotikfilms im Internet.

Konkret wird dem Adressaten des Abmahnschreibens vorgeworfen, den Erotikfilm „Milfs seeking boys 4“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negle, Zimmel, Greuter, Beller bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Generell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Anwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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