Meissner & Meissner Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Nutzung von Luftbildern im Auftrag der Blom Deutschland GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Anwälte der Berliner Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte versenden im Auftrag der Blom Deutschland GmbH eine Abmahnung wegen angeblich unerlaubter Nutzung von urheberrechtlich geschützten Bildern im Internet. Die Blom Deutschland GmbH ist vermeintliche Inhaberin der Bildnutzungsrechte.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Luftbildern auf der Website des Abgemahnten. Es handelt sich vor allem um Aufnahmen von Immobilien. Die Anwälte der Kanzlei Meissner & Meissner fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen Betrag in Höhe von 1.100,00 EUR zu bezahlen. Dieser Geldbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und dem Schadensersatz zusammen.

Wir raten prinzipiell davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die pauschale Vergleichssumme nicht ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Wird die Frist ignoriert, kann eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragt werden, was weitere Kosten verursachen würde.