Kornmeier & Partner Rechtsanwälte: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung von "Emeli Sande – Clown"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Momentan versendet die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Clown“ der Künstlerin Emeli Sande. Der Adressat des Abmahnschreibens wird durch die Anwälte der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 801,80 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung und ein Ermittlungsdatensatz beigefügt.

Wir raten eindringlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Des Weiteren sollte der geforderte Vergleichsbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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