KLAKA Rechtsanwälte: Abmahnung wegen der Verwendung des Zeichens "Mini"

Jacob MetzlerAbmahnung, Markensuche, Recht

Die KLAKA Rechtsanwälte versenden im Auftrag der BMW AG eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung.

Konkret abgemahnt wird die Verwendung des geschützten Zeichens „Mini“ auf Bekleidungsstücken. „Mini“ wurde durch die BMW AG markenrechtlich geschützt. Die Kanzlei KAKA Rechtsanwälte fordert den Abgemahnten auf, eine dem Abmahnschreiben beigelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen sowie die Abmahnkosten zu erstatten.

Die Unterlassungserklärung enthält nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten. Daher sollte diese nicht unterzeichnet werden. Eine Unterschrift kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Darüber hinaus sollten die geforderten Abmahnkosten nicht vorschnell, ohne anwaltliche Beurteilung beglichen werden. Häufig können die Forderungen durch rechtsanwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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