FAREDS: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Firma Verena Alice wg. angeblicher Wettbewerbsverstöße auf der Handelsplattform Yatego

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Hamburger Kanzlei FAREDS versendet im Auftrag des Unternehmens Verena Alice eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblicher Verstöße gegen das UWG auf der Handelsplattform Yatego.

Das Unternehmen Verena Alice wirft einer Mitbewerberin vor, aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Textilkennzeichnungsgesetz bei einem Angebot auf  Yatego wettbewerbswidrig zu handeln. Zwecks einer eine außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei FAREDS den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden und für die Rechtsverfolgungskosten aufzukommen.

Wir empfehlen, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ferner sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung unbedingt ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht reagiert, drohen höhere Kosten und der Erlass einer einstweiligen Verfügung.