FAREDS – Abmahnung – Illegale öffentliche Zugänglichmachung von "Emmelie de Forest – Only Teardrops"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei FAREDS versenden im Auftrag des Herrn Thomas Steengard eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Die Abmahnung betrifft die unberechtigte Vervielfältigung des Musikstücks „Only Teardrops“ der Künstlerin Emmelie de Forest. Die Rechtsanwälte der Kanzlei FAREDS fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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