Werbefotografien auf eBay: Urheberrechte verletzt

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Urheberrecht

Professionelle eBay Händler sind stets auf aussagekräftige Bilder für ihre Web-Shops angewiesen. Wer allerdings eigene Fotos erstellen lässt, muss schnell feststellen, dass die Bilder häufig rechtswidrig übernommen werden. Urheberrechtsverletzungen an Werbefotografien im Internet stellen für Fotografen, Agenturen und deren Kunden ein ernsthaftes Problem dar.

Die Kanzlei von Jacob Metzler (Berlin) hat eine Klage beim Amtsgericht München gegen einen gewerblichen eBay Verkäufer im Auftrag einer selbstständigen professionellen Fotografin erhoben. Gegenstand der Klage sind angebliche Verletzungen des geistigen Eigentums. Der Beklagte soll zwanzig professionell erstellte und urheberrechtlich geschützte Produkt- und Werbebilder von Jacken und Schuhen der Marke Nebulus für seinen Internet-Shop illegal verwendet haben.

Fotografien jeder Art sind als Lichtbilder gem. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG i.V.m. §72 UrhG geschützt. Das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Lichtbilder stellt eine Vervielfältigung nach §16 I UrhG dar. Die Veröffentlichung des Bildmaterials im Internet stellt ein öffentliches Zugänglichmachen nach §19a UrhG dar. Werden urheberrechtlich geschützte Bilder ohne Erlaubnis der Rechtsinhaber vervielfältigt bzw. öffentlich gemacht, so stellt dies einen Rechtsverstoß dar.

Der Beklagte wird zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung des Schadenersatzes aufgefordert. Die Höhe des Schadenersatzes bemisst sich nach der Nutzungsdauer einer fiktiven Lizenzgebühr i.H.v. 60 Euro je verwendetes Lichtbild. In der Klage wird darauf hingewiesen, dass die unerlaubte Verwertung bzw. Bereicherung an urheberrechtlich geschützten Werken gem. §106 UrhG strafbar ist. Für gewerbliche Händler ist darüber hinaus eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen.

Vor der Klageerhebung ließ die Klägerin das Verhalten der Gegenseite rügen und forderte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Die Abmahnung der Mandantin wurde nicht beachtet.

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