Download Feuchtgebiete (Film): Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag der Majestics Filmverleih GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer versenden aktuell wieder Abmahnungen wegen des Downloads eines Films in einer Internet-Tauschbörse, diesmal im Auftrag der Majestics Filmverleih GmbH. Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Feuchtgebiete“ in der Tauschbörse BitTorrent heruntergeladen und für andere Benutzer des Tauschrings öffentlich zum Download zur Verfügung gestellt haben. Aus diesem Grund erklären Waldorf Frommer, dass sie im Namen ihres Auftraggebers gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend machen. Dafür soll der Adressat des Abmahnbriefes eine vorgefertigte, dem Schreiben beigelegte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 1.028,00 EUR zahlen. Dem Schreiben ebenfalls beigelegt wurde ein Gerichtsbeschluss des zuständigen Landgerichts, ein Überweisungsträger und der Datensatz zur Ermittlung der Identität des Anschlussinhabers.

Sollten Sie ein Abmahnschreiben in ähnlicher oder gleicher Sache erhalten haben, sollten Sie dieses unbedingt ernst nehmen, die beigelegte Unterlassungserklärung aber nicht unterschreiben und auch den geforderten Pauschalbetrag nicht überweisen. Zum einen können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe meist ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden. Zum anderen enthält das Abmahnschreiben sehr häufig nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten. Es kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Halten Sie die festgelegte Frist aber unbedingt ein, denn regieren Sie zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung folgen. Haben Sie die Frist schon überschritten, sollten Sie trotzdem einen Anwalt konsultieren. Häufig können die Forderungen auch nachträglich mit anwaltlicher Hilfe abwehren.

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