Copyright Defense Rechtsanwälte GbR: Abmahnung wegen unerlaubter Verbreitung von "Chris Prinz – Berlin (bei Tag und Nacht)"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Karlsruher Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte GbR versendet im Auftrag von Carsten Bülow eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musiktitels „Berlin (bei Tag und Nacht)“ des Künstlers Chris Prinz. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Copyright Defense Rechtsanwälte GbR dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 750,00 EUR zu bezahlen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wir empfehlen grundsätzlich, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.