CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Abmahnung wg. illegaler Vervielfältigung von "Wenn der Schmerz nachlässt" (Moses Pelham)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet im Auftrag des angeblichen Rechteinhabers, Herrn Moses Pelham, eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung einer seiner Tonaufnahmen.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Musikstück „Wenn der Schmerz nachlässt“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk unberechtigt vervielfältigt zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 750,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir raten dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ferner sollte die geforderte Pauschale nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch sollte die Abmahnung mit der darin gesetzten Frist ernst genommen werden. Wird zu spät oder nicht gehandelt, muss mit höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

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