CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung "Eisblume – Für immer" (Bravo Hits 76)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet derzeit im Auftrag der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird die unberechtigte Anbieten des Musiktitels „Eisblume – Für immer“ (Bravo Hits 76).

Dieser Titel wurde bereits zuvor von der Kanzlei Schalast und Partner abgemahnt. Scheinbar sind die DigiProtect Mandate erloschen und von der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernommen worden.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von max. 550,00 EUR, jedoch min. 430,00 EUR.

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.

Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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