Anwaltskanzlei Meissner & Meissner: Markenrechtliche Abmahnung für die Pumpkin and Honey Bunny UG

Jacob MetzlerAbmahnung, Markensuche, Recht, Urheberrecht

Die Berliner Anwaltskanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Pumpkin and Honey Bunny UG eine markenrechtliche Abmahnung.

Abgemahnt wird ein Anbieter von Taschen, die mit dem Spruch „ALLET JUTE“ bedruckt sind. Die Pumpkin and Honey Bunny UG sei Inhaberin der Marke „ALLET JUTE AUS BERLIN“. Durch die vorbenannte Nutzung des Zeichens „ALLET JUTE“ sieht sich der Markeninhaber in seinen Rechten verletzt. Die Anwälte der Kanzlei Meissner & Meissner Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben sowie für die Abmahnkosten in Höhe von 1.589,00 EUR aufzukommen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung wurde dem Schreiben bereits beigelegt.

Wir empfehlen dringend, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollten die geforderten Abmahnkosten keinesfalls vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung ernst genommen und die angegebene Frist eingehalten werden. Wird zu spät reagiert, besteht das Risiko des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.