Anwalt 24 AG: Markenrechtliche Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung an "Ed Hardy" und "Love kills slowly"

Jacob MetzlerAbmahnung, Markensuche, Recht

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Anwalt 24 AG versendet im Auftrag der Firma Hardy Way LLC. aus den USA eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von geschützten Marken.

Konkret abgemahnt wird der illegale Vertrieb von Plagiaten im Internet, welche mit den geschützten Markenzeichen „Ed Hardy“ und „Love kills slowly“ versehen sind. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Anwalt 24 AG aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, die Anwaltskosten von insgesamt 2080,50 EUR zu übernehmen sowie Auskunft über Art und Umfang der markenrechtswidrigen Nutzung des Kennzeichens zu erteilen. Die Auskunftserteilung dient zur Berechnung Schadensersatzes. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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