anticopy CONTENT PROTECTION: Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung an Bild- und Textmaterial auf eBay

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Derzeit versendet die anticopy CONTENT PROTECTION im Auftrag für Biesen & Jäger eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsveletzungen an geschützten Bild- und Textmaterial im Internet. Biesen & Jäger geben vor die alleinigen Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte an den streitgegenständigen Werken zu sein.

Im uns vorliegendem Fall wird dem Adressaten des Abmahnschreibens vorgeworfen, insgesamt 7 Urheberrechtsverletzungen auf der Auktionsplattform eBay begangen zu haben, aufgrund der unberechtigten Nutzung von lizenzierten Lichtbildern und Texten. Die anticopy CONTENT PROTECTION bietet eine außergerichtliche Einigung an und fordert den Abgemahnten dazu auf eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 880,00 EUR zu überweisen.

Generell muss die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Dennoch raten wir dringend davon ab eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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