Abmahnwelle von getty images / Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Online-Fotoagentur gettyimages versendet derzeit Rechnungen für die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos. Dabei geht gettyimages insbesondere gegen Nutzer vor, die zur Gestaltung ihrer Website Templates mit solchen Bildern verwendeten, die von der Fotoagentur stammten.

Getty Images gibt an, als „Repräsentant des Künstlers“ berechtigt zu sein, Lizenzen für die Nutzung des Bildes verlangen zu dürfen. Für die Nutzung von Fotos berechnet Getty Images zum Teil einige tausend Euro.

Wir raten davon ab, die geforderten Lizenzgebühren zu bezahlen. Zwar stellt die Verwendung von Fotos für die eigene Website im Internet grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass getty images überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass getty images Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Fotos ist. Anderenfalls hätte getty images eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch den Urheber nachzuweisen. Jedenfalls erscheint der geforderte Schadensersatz als deutlich überhöht. Nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Da bei getty images die Bilder zum Teil kostenlos, zum Teil für ca. 49 EUR lizenziert werden können, ist Schadensersatz in der berechneten Höhe absurd.

Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es ist zur Sicherheit zu empfehlen, das Bild zu entfernen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Übrigen die Forderung abzuwehren.

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