Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer von "Machete Kills" für Universum Film GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Wieder mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH ab. Aktuell geht es um die angeblich illegale Verbreitung des US-amerikanischen Kinofilms „Machete Kills“ in einem Filesharing-Netzwerk.

Den Abgemahnten wird zur Last gelegt, den Film über ihren Internetanschluss in einem Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und damit anderen Nutzern dieses Netzwerkes unberechtigt zum freien Download zur Verfügung gestellt zu haben. Unberechtigt deshalb, weil nach Angabe von Waldorf Frommer die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte bei der Universum Film GmbH liegen. Die Vervielfältigung des Filmes in einer Internet-Tauschbörse ist demzufolge illegal.

Daher wird von den Abgemahnten verlangt, eine dem Schreiben beigelegte, vorformulierte Unterlassungserklärung (Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages) zu unterzeichnen und einen Betrag in Höhe von 815,00 EUR zu bezahlen (600,00 EUR Schadensersatz und 215,00 EUR Aufwendungsersatz). Kommen die Abgemahnten diesem Vergleichsangebot nach, ist die Auseinandersetzung für die Anwälte beendet. Reagiert der Empfänger des Abmahnschreibens zu spät oder gar nicht, geben Waldorf Frommer an, außergerichtliche Schritte einzuleiten.

Wir raten daher, die Forderungen der Anwälte Ernst zu nehmen. Sie sollten die beigelegte Unterlassungserklärung aber auf keinen Fall voreilig und nicht ohne den Rat eines Anwaltes unterzeichnen. Derartige Unterlassungserklärungen enthalten in der Regel ungünstige Textpassagen für den Abgemahnten und können bei einem Gerichtsverfahren als Eingeständnis Ihrer Schuld gewertet werden.

Überweisen Sie auch den geforderten Vergleichsbetrag nicht voreilig, sondern beraten Sie sich mit einen Anwalt. Er kann die Forderungen der Gegenseite oft ganz oder teilweise abweisen und zudem eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben.

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