Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer der Serie „The Crazy Ones“

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Erneut mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH ab. Im aktuellen Fall geht es um den vorgeblich illegalen Tausch der US-amerikanischen Sitcom „The Crazy Ones“ im Internet.

Die Anwälte geben an, dass der Empfänger des Abmahnschreibens Episoden der Serie im Online-Netzwerk bittorrent heruntergeladen und damit anderen Nutzern dort zur Verfügung gestellt hat. Datum, Uhrzeit, IP-Adresse, Client, Titel, Hash-Code des angeblichen Downloads wurden von einer externen Firma dokumentiert und beweisrechtlich gesichert.

Da die alleinigen Nutzer- und Urheberrechte bei der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH liegen, hat der Abgemahnte nach Meinung der Anwälte mit dem Verbreiten der Serie auf bittorrent eine Urheberrechtsverletzung begangen. Sie fordern ihn daher auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und zur außergerichtlichen Beilegung der Auseinandersetzung einen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Wurden Sie ebenso für den Download einer Serie abgemahnt?

In diesem Fall raten wir Ihnen, die beigefügte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung zu unterzeichnen. Sie enthält in der Regel nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Auch sollten Sie die geforderte Summe nicht ohne Beratung mit einem Anwalt zahlen, da er die Forderungen häufig zurückweisen kann.

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