Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer des Films "Buddy" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Zum wiederholten Mal hat die Universum Film GmbH die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer beauftragt, die angeblich illegale Verbreitung ihres aktuellen Kinofilmes „Buddy“ in Filesharing-Netzwerken zu rügen.

Die Anwälte von Waldorf Frommer werfen den Abgemahnten vor, den Kinofilm durch das Herunterladen in einer Online-Tauschbörse zeitgleich anderen Nutzern des Netzwerkes öffentlich gemacht zu haben. Da laut Waldorf Frommer die Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich bei der Universum Film GmbH liegen, ist die öffentliche Verbreitung des Filmes rechtswidrig und damit strafbar.

Die Gerügten sollen daher eine vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, die dem Abmahnschreiben beigelegt ist. Außerdem sollen Sie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 EUR zahlen, um eine einvernehmliche Einigung zu erreichen.

Was tun?

Wir empfehlen, die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung zu unterschreiben. Derartige Erklärungen sind meist zum Nachteil der Abgemahnten verfasst und können vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Sie sollten auch die geforderte Geldsumme auf keinen Fall sofort überweisen, sondern unbedingt einen Anwalt konsultieren, der Ihnen hilft, sich gegen die Forderungen zu wehren. Ein Anwalt wird Ihnen auch helfen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

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