Abmahnung RA Hülsebusch wegen Verstoße gegen § 312g Abs. 2 BGB (sogenannte "Button-Lösung")

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Hülsebusch versendet im Auftrag des Herrn Henry Januszewski (www.ilovethings.de) derzeit Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße im Internet. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, Artikel im Wege des Fernabsatzes anzubieten, ohne den Bestellvorgang so zu gestalten, dass den Kunde die entsprechenden Pflichtinformationen (Art. 246 § 1 Abs. 1 EGBGB) in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise unmittelbar vor dem Bestellbutton genannt werden (sog. „Button-Lösung“).

Rechtsanwalt Hülsebusch fordert von den Abgemahnten neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 775,64 EUR nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR.

Der dem Schreiben beigefügte Entwurf der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte keinesfalls unterzeichnet werden, da er ungünstige Formulierungen und Klauseln enthält. Gleichwohl sollten die Adressaten die Frist zur Abgabe der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unbedingt ernst nehmen, da bei Fristversäumnis unmittelbar eine einstweilige Verfügung droht. Auch der geforderte Betrag sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden.