Abmahnungen durch Pötzl & Kirberg für die Fotografin Angelika Lutz

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Pötzl & Kirberg vor im Auftrag der Frau Angelika Lutz vor.

Die Besonderheit an der Abmahnung liegt darin, dass die Fotografin Lutz ihre Fotos in die kostenlose Bilddatenbank unter www.pixelio.de eingestellt und zur redaktionellen Nutzung freigegeben hat. Bereits auf der Startseite unter www.pixelio.de wird ausdrücklich wie folgt auf die Nutzungsbedingungen hingewiesen:

„Registrierte Mitglieder können eigene Bilder einstellen und/oder Bilder herunterladen und gemäß der Nutzungsbedingungen sowie der jeweiligen Nutzungslizenzen redaktionell oder redaktionell und kommerziell kostenlos verwenden. Die Registrierung ist kostenlos“

Nutzt der Betreiber einer Website das Foto ohne die entsprechende Lizenz oder ohne bzw. falscher Urheberbezeichnung, wird er kostenpflichtig abgemahnt. Die Kanzlei Pötzl & Kirberg macht in dem uns vorliegenden Fall Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 749,00 EUR netto sowie Lizenzgebühren nach der sog. MFM-Tabelle geltend.

Verlangt wird darüber hinaus die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Erteilung von Auskunft zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs. Wird die Unterlassungserklärung nicht abgegeben, muss mit einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden. Aus diesem Grund sollte die Abmahnung unbedingt ernst genommen und die darin gesetzten Fristen beachtet werden.

Aufgrund der in der beigefügten Unterlassungserklärung enthaltenen ungünstigen Formulierungen aus Sicht des Abgemahnten wird davon abgeraten, die Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen oder ungeprüft den geforderten Betrag zu erstatten.