Abmahnung eBerlin GmbH – jwh Rechtsanwalt Hansknecht wegen Wettbewerbsrecht

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die eBerlin GmbH lässt durch Rechtsanwalt Johannes W. Hansknecht offenbar massenweise Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße an IT-Firmen versenden, deren Webseite kein ausreichendes Impressum im Sinne des § 5 Telemediengesetz (TMG) aufweist.

Abmahnung Rechtsanwalt Hansknecht

In einem konkreten Fall wurde bspw. die Handelsregisternummer nicht angegeben, obwohl  Diensteanbieter gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG generell hierzu verpflichtet sind.

Der Verstoß gegen § 5 TMG stellt dabei nach §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG einen Wettbewerbsverstoß dar.

Insoweit trifft das Schreiben des Rechtsanwalts Hansknecht durchaus zu. Allerdings gilt im Wettbewerbsrecht:

§ 8 Abs. 4 UWG: Die Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen.

Abmahnungen sind dann rechtsmissbräuchlich, wenn sie vorwiegend dem Ziel dienen, Rechtsanwaltskosten zu generieren. In der Abmahnung selbst sind Kosten zwar nicht erwähnt, allerdings erkennt der Abgemahnte in Ziffer 2 der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eben diese Rechtsanwaltsgebühren an.

Hansknecht Klingelschid

Ein weiteres Indiz für einen Rechtsmissbrauch neben der sog. Verselbständigung der Abmahntätigkeit ist das besondere Näheverhältnis zum Mandanten. Dieses ist offenbar vorhanden, Rechtsanwalt und Mandant teilen sich das Büro.

Generell empfehlen wir, die Abmahnung dennoch ernst zu nehmen und nicht vorschnell eine Unterlassungserklärung abzugeben.