Abmahnung der Wettbewerbszentrale wegen irreführender Werbung bei www.my-hammer.de

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Wettbewerbszentrale (Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.) mahnt Handwerker ab, die auf der Internetplattform unter www.my-hammer.de zulassungspflichtige Dienstleistungen anbieten, ohne die Meisterprüfung abgelegt zu haben und in der entsprechenden Handwerksrolle eingetragen zu sein und damit gegen martverhaltensregelnde Normen zu verstoßen (§ 3, 4 Nr. 11 UWG).

Den Abgemahnten wird zudem vorgeworfen, über die betrieblichen Verhältnisse zu täuschen (§§ 3, 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG).

Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie für den Abgemahnten ungünstige Formulierungen enthält und zudem die Gefahr einer erheblichen Vertragsstrafe birgt. Um keine unnötigen Risiken einzugehen, wird den Empfängern der Abmahnung empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.