Abmahnung der Kanzlei Schroeder wegen unberechtigter Nutzung von Fotos bei Ebay

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Urheberrecht

Die Fotografin Katharina Kerkeling lässt derzeit von der durch dubiose Pornografie-Abmahnungen bekanntgewordenen Kanzlei von Lutz Schroeder Abmahnungen wegen der angeblich unberechtigten Verwertung von Produktfotos in eBay – Angeboten.

In dem Schreiben behaupten die Rechtsanwälte, die Urheberin zu vertreten und fordern dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag zu zahlen.

Wir raten davon ab, die geforderte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen oder den Betrag zu zahlen.

Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung enthält für den Unterzeichner ungünstige Formulierungen und enthält zumindest ein sog. deklaratorisches Schuldanerkenntnis. Zudem dürfte der geforderte Schadensersatz sowie die Rechtsanwaltgebühr deutlich überhöht sein. Denn nach der Lizenzanalogie kann als Nutzungsentgelt gemäß § 97 Abs. 2 Satz 2 UrhG nur verlangt werden, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten. Bei privaten Auktionen im Internet sind die Rechtsanwaltsgebühren gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf 100,00 EUR zu deckeln.

Hierzu heißt es in den Bundestagsdrucksachen:

„Der Betrag von 100 Euro ermöglicht es den Rechtsinhabern, Rechtsver- letzungen auch in einfach gelagerten Fällen mit nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs wirksam zu verfolgen. Zugleich schützt die Be- grenzung Verbraucher, die außerhalb des geschäftlichen Ver- kehrs tätig werden, vor überzogenen Forderungen. Die Re- gelung soll dabei insbesondere Fallgestaltungen wie die folgenden erfassen: […] – Verwendung eines Lichtbildes in einem privaten Angebot einer Internetversteigerung ohne vorherigen Rechts- erwerb vom Rechtsinhaber.“

 

Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es ist zur Sicherheit zu empfehlen, das Bild zu entfernen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Übrigen die Forderung abzuwehren.

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