Abmahnung der Kanzlei Frauenheim-Enzmann & Coll. wegen unberechtigter Verwendung von AGB

Jacob MetzlerRecht, Urheberrecht

Die Kanzlei Frauenheim-Enzmann & Coll. versendet Abmahnungen wegen Verwendung des Klauselwerks Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Die Rechtsanwälte behaupten, der Adressat würde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei unberechtigt nutzen.

Die Rechtsanwälte Frauenheim-Enzmann & Coll. fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Lizenzgebühr in Höhe von 1.200,00 EUR netto.

Empfängern derartiger Abmahnschreiben sollten nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben, da diese ungünstige Formulierungen enthält und gerichtlich als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

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