Abmahnung der Rechtsanwälte Denecke, Priess & Partnerim Auftrag der THE VISUAL ART HOUSE wegen unberechtigter Nutzung von Bildmaterial

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner versendet derzeit im Auftrag der THE VISUAL ART HOUSE, Inh. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, als Betreiber von Webseiten unberechtigt Fotos öffentlich zugänglich zu machen.

Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner macht neben Beseitigungs- und Unterlassungsansprüchen auch Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche geltend. Der vermeintliche Urheberrechtsverletzer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus wird von dem Betreiber der Webseite verlangt, dass er Schadensersatz anhand der sog. Lizenzanalogie erstattet. Zur Berechnung der Schadenshöhe werden häufig die MFM-Tabelle (Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing) herangezogen. Dabei handelt es sich um Empfehlungen des Bundesverbandes der Presseagenturen und Bildarchive. Richtigerweise ist jedoch die ausschließlich tatsächliche Lizenzpraxis des Verletzten maßgeblich, die oftmals deutlich von den Branchenempfehlungen abweicht.

Betreibern von Webseiten, die ein derartiges Abmahnschreiben erhalten haben, wird empfohlen, nicht vorschnell die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und den Betrag zu überweisen. In vielen Fällen kann die Forderung ganz oder teilweise abgewehrt werden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung können die Möglichkeiten zur Verteidigung gegen die vorliegende Abmahnung unverbindlich erörtert werden.