Abmahnung CHANEL S.A.S. durch FPS Rechtsanwälte & Notare wegen Markenrechtsverletzung

Jacob MetzlerAbmahnung, Markensuche, Recht

Die Rechtsanwälte & Notare FPS aus Hamburg versenden derzeit im Auftrag der CHANEL S.A.S. Abmahnungen wegen angeblicher Markenrechtsverletzung.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, über einen Online Shop die Markenrechte des geschützten Logos der Firma CHANEL (insbesondere IR-Marken 339 124/426 432) verletzt zu haben.

Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, zur kostenlosen Überlassung bzw. nachweislichen Vernichtung der beanstandeten Ware, sowie zur Zahlung der Anwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 EUR und einer Geschäftsgebühr von 1,3.

Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Die Frist sollte allerdings unbedingt eingehalten werden, da andernfalls eine einstweilige Verfügung droht.

Empfängern derartiger Abmahnungen bieten wir eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres konkreten Falles.