LG Hamburg: 15 EUR Schadensersatz pro Musiktitel für Filesharing

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Das Landgericht Hamburg hat in einer neuen Entscheidung (Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09) entschieden, dass als Zahlung bei einem illegalem Download 15,00 EUR pro Titel angemessen sind.

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Bei der Höhe des Schadensersatzes hat das Gericht darauf abgestellt, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrags als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten. Dabei berücksichtigte das Gericht den Umstand, dass es sich um zwei ältere Titel (Engel der Künstlergruppe Rammstein und Dreh‘ Dich nicht um des Künstlers Westernhagen) handelte und deshalb nur noch eine begrenzte Nachfrage angenommen werden konnte. Zudem ging das Gericht bei dem kurzen Zeitraum des Downloads davon aus, dass es allenfalls zu etwa 100 Downloads pro Titel gekommen sei. Nach anerkannten Tarifen der GEMA kam das Gericht auf eine angemessene Lizenz in Höhe von 15,00 EUR.

Die Klage gegen den Vater des Beklagten, der seinem Sohn den Internetzugang zur Verfügung gestellt hatte, wies das Gericht ab. Er sei weder Täter noch Teilnehmer der Urheberrechtsverletzung. Damit hafte der Vater nicht auf Schadensersatz, so das Gericht.