Markenrecht FAQ – Wie melde ich eine Marke an?

Grundlage zur Erlangung des Markenschutzes durch eine Registermarke ist ein Antrag, der beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einzureichen ist. Dieser Antrag muss Angaben über die Identität des Anmelders enthalten, die Wiedergabe der Marke und eine Angabe zu den Waren oder Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird. Mit Eingang des Antrags beim DPMA steht der Anmeldetag fest. Der Anmeldetag bestimmt den Zeitrang der Anmeldung. Im Anschluss wird geprüft, ob das Zeichen zur Eintragung geeignet ist. Führt diese Prüfung zu keinen Beanstandungen, wird die Marke in das Markenregister eingetragen. Die bloße Eintragung einer Marke garantiert ihrem Inhaber nicht, dass und inwieweit sie gegenüber älteren Registermarken Bestand haben wird. Es ist vorerst eine dreimonatige Widerspruchsfrist abzuwarten. Auch nach Ablauf der Frist und ohne Eingang eines Widerspruchs können jederzeit Verfahren wegen einer möglichen Kollision vor Gericht geführt werden.