Markenrecht FAQ – Wie erstelle ich das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen?

 

Maßgeblich für das Verzeichnis ist die Festlegung eines Tätigkeitsfeldes bzw. einer Branche, die durch die Marke gekennzeichnet werden soll. In den Anmeldegebühren ist die Festlegung von bis zu drei Klassen enthalten. Soll das Tätigkeitsfeld in Zukunft erweitert werden, sollte dies bereits bei der Anmeldung berücksichtigt werden. Das Verzeichnis kann während des Verfahrens nicht erweitert, sondern nur eingeschränkt werden. Im Anschluss an die Festlegung der Branche muss der Anmelder die entsprechenden Klassen benennen, die für das Tätigkeitsfeld inhaltlich am besten passen. Anhand der exemplarischen Oberbegriffe der Klassen kann sich der Anmelder grob orientieren, welche Tätigkeit die entsprechende Klasse abdeckt. Es kann ebenso in der umfassenden alphabetisch sortierten Liste der Waren und Dienstleistungen nach dem Nizzaer Abkommen über die internationale Klassifikation nach passenden Begriffen gesucht werden. Die ausgewählten Klassen sind nach den Nummern aufsteigend im Anmeldeformular anzugeben. Im Anschluss hat der Anmelder die Möglichkeit eine Leitklasse vorzuschlagen. Diese stellt dann den prognostizierten Schwerpunkt der wirtschaftlichen Betätigung dar. Die Leitklasse bestimmt die Zuständigkeit der Markenabteilung und bestimmt, unter welcher Klasse die Marke bei Eintragung veröffentlicht wird.