Markenrecht FAQ – Wer kann Inhaber einer Marke sein?

 

Markenanmelder bzw. –inhaber kann jede rechtsfähige Person sein. Dazu zählen natürliche Personen (Menschen), juristische Personen (z.B. GmbH) und Personengesellschaften. Sind mehrere natürliche Personen an der Entwicklung der Marke beteiligt, brauchen sie für das Anmeldeverfahren einen gemeinsamen Zustellungsbevollmächtigten, auf den sie sich als Kontaktperson einigen. Während des gesamten Verfahrens sind jedoch sämtliche Unterschriften der Mitanmelder erforderlich.