Markenrecht FAQ – Welche Markenformen gibt es?

  • Wortmarke

Eine Wortmarke besteht ausschließlich aus Zeichen, die sich in Druckschrift darstellen lassen. Die Liste der Zeichen umfasst die üblichen Buchstaben in Klein- und Großschreibung, Zahlen und einige Sonderzeichen. Eine Marke, die andere Zeichen enthält, kann nicht als Wort-, sondern nur als Wort-/ Bildmarke geschützt werden. Der Schutz einer Wortmarke umfasst alle üblichen Darstellungsformen der Buchstaben- bzw. Zeichenfolge. So kann die Wortmarke immer wieder durch Neugestaltung des Schriftzuges angepasst werden.

  • Wort-/ Bildmarke

Wort-/ Bildmarken bestehen aus einer Kombination von Zeichen und Grafik, d.h. in Form von Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Zeichen und Bildelement, grafischer Gestaltung oder einer speziellen Anordnung.

  • Bildmarke

Bildmarken bestehen ausschließlich aus Bildern, Bildelementen oder Abbildungen ohne Buchstaben oder sonstige Zeichen. Sie kommen als Etiketten, Siegel, Hologramme und Abbildungen von Menschen oder Gegenständen vor.

  • Dreidimensionale Marken

Dreidimensionale Marken werden in Warenformmarken (Michelin-Männchen) und Verpackungsformmarken (z.B. Granini-Flasche) unterteilt. Warenformmarken werden immer häufiger, weil viele Anmelder durch sie die ästhetischen Elemente ihres Produktdesigns gegen Konkurrenten absichern wollen. das richtige Schutzrecht für Designs ist jedoch das Geschmacksmuster.

  • Hörmarke

Hörmarken sind vom Gehör wahrnehmbare Zeichen wie Töne, Tonfolgen, Melodien oder sonstige Klänge und Geräusche wie Hupen, Zerbrechen von Glas, Donner sowie Klangbilder. Problematisch ist meist die mangelnde grafische Darstellbarkeit von Geräuschen für das Register.

  • Sonstige Markenformen

Zu den sonstigen Markenformen zählen Geruchsmarken, Positionsmarken (z.B. Knopf im Ohr der Firma Steiff, Ziernähte an Jeans), abstrakte Farbmarken (z.B. Milka-Lila), Kennfadenmarke, Tastmarken, Bewegungsmarken (z.B. Tatort-Vorspann).